Rechtsanwaltskanzlei Vicki Irene Commer

Ihre Fachanwältin für Versicherungsrecht

Sachversicherungen

Die Kanzlei Vicki Irene Commer ist ebenfalls für Sie in folgenden Sparten tätig:

  

  • Haftpflichtversicherung
  • Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Kfz-Kaskoversicherung
  • Hausratversicherung
  • Rechtsschutzversicherung
  • Reisegepäckversicherung
  • Reiserücktrittsversicherung

 

Zunächst ist der Versicherungsumfang anhand der den Vertrag zugrunde liegenden AVB zu klären. Oft wendet der Versicherer die Verletzung von Obliegenheiten oder das Vorliegen eines Risikoausschlusses ein, deren Voraussetzungen es zu hinterfragen gilt.

Im Bereich der Rechtsschutzversicherung ist es bei der endgültigen Abrechnung über den Freistellungsanspruch bei Beachtung des sogenannten Quotenvorrechts in vielen Fällen möglich, eine ggfs. vereinbarte Selbstbeteiligung des Versicherten zurück zu erlangen.

Die Berücksichtigung des Quotenvorrechts führt auch bei der Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Unfallverursacher neben der Inanspruchnahme des eigenen Kfz-Kaskoversicherers regelmäßig zur Durchsetzung höherer Ansprüche.